Alkoholentzug oder Alkoholentwöhnung

Das Wort Alkoholentzug wird häufig verwendet um den Versuch der Beendigung einer Abhängigkeitserkrankung von Alkohol zu beschreiben. Das stimmt nur bedingt. Um dies klar zu stellen, wollen wir versuchen den Unterschied zwischen einem Alkoholentzug und einer Alkoholentwöhnung zu erklären.

Der Alkoholentzug ist der erste Schritt eines chronisch kranken Alkoholikers (oder eines Alkoholikers der massiven Missbrauch betreibt) sich auf den Genesungsweg seiner Abhängigkeitserkrankung zu begeben. Er gehört zu den qualvollsten Entzügen (wenn dieser ohne medikamentöse und ärztliche Unterstützung durchgeführt wird) auch gegenüber anderen psychoaktiven Substanzen (illegale Drogen oder Medikamente). Siehe hier folgend Möglichkeit 1.
Wenn es von der Einsicht des Alkoholikers zum Handeln kommt, d.h. den festen Entschluss zu fassen mit dem Trinken aufzuhören, so bleiben ihm nur 2 Möglichkeiten.

1. Möglichkeit

Meist beeinflusst durch sein Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen) versucht der Alkoholiker mit dem Trinken abrupt („von jetzt auf gleich“) aufzuhören ohne ärztliche und/oder medikamentöse Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies in keinem Fall ratsam ist, wenngleich es der eine oder andere Alkoholiker (meist Wenige) auch auf diese Art und Weise schafft oder schaffen kann. Profis streiten sich darüber ob der so genannte „kalte Entzug“ (qualvolle 4-5 Tage) deshalb ratsam ist, damit der Alkoholiker die Ernsthaftigkeit seines Problems hart am eigenen Körper verspürt. Wir sind da anderer Meinung und strikt dagegen, weil es zu epileptischen Krampfanfällen oder gar zu D.T. (Delirium Tremens), Herzstillstand oder Organversagen führen kann und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Alkoholiker daran stirbt, abhängig davon ob er chronischer Alkoholiker ist und welche Mengen an Alkohol er i.d.R. zu sich – und über welchen Zeitraum – genommen hat.

2. Möglichkeit

Der Alkoholiker nimmt Kontakt mit seinem Hausarzt auf und bittet um eine Einweisung in ein Krankenhaus. Nachdem es sich hier um einen „Akutfall“ handelt muss die Krankenkasse „de jure“ dafür bezahlen, ob gesetzlich oder privat versichert. Jedes Bezirkskrankenhaus ist verpflichtet eine solche Entgiftung vorzunehmen, es sei denn, die Bettenbelegung lässt dies nicht zu. Auch jedes internistische Krankenhaus nimmt Patienten zur Entgiftung auf, seien sie gesetzlich oder privat versichert. Auch hier muss die Krankenkasse bezahlen.

3. Unterschiede (Phasen- oder Spiegeltrinker)

Nun müssen wir unterscheiden ob der Alkoholiker ein „Phasentrinker“ (mit längeren Trinkpausen) ist oder ein „Spiegeltrinker“, der seinen täglichen Konsum braucht.

In der Regel hat der Phasentrinker nur geringfügige Entzugserscheinungen (Zittern der Hände, nächtliche und / oder stetige Schweißausbrüche, morgendliches trockenes Erbrechen, Übelkeit, „Filmrisse“ auch „Black-Outs genannt) und kann meist ohne Entzugserscheinungen seine Trinkepisode beenden. Das Elende bei einem Phasentrinker (volkstümlich auch „Quartalssäufer“ genannt) ist, dass er seinem Umfeld vortäuscht kein Alkoholiker zu sein, weil er wieder mal 2 oder 3 Wochen nichts getrunken hat (und siehe da: seine Leberwerte wieder in Ordnung sind). Sein Umfeld glaubt ihm das auch und ist sehr froh, dass er (wieder einmal) mit dem Trinken aufgehört hat. Unumstritten ist allerdings, dass er Alkoholiker ist und dass sich die Trinkpausen meist früher oder später verkürzen. Es ist viel schwieriger einen Phasentrinker zur Einsicht zu bringen etwas gegen sein Trinken zu tun (also von der Einsicht zum Handeln) als einen Spiegeltrinker.

Anders beim Spiegeltrinker, der seinen täglichen Konsum, also seinen Alkoholspiegel (BAK=Blutalkoholkonzentration) aufrecht erhält. Dies kann von beispielsweise 1 Promille bis auf 3 Promille täglich sein. Meistens steigert sich der Konsum über Zeit, weil er immer mehr Alkohol braucht um den gleichen Effekt aufrecht zu erhalten. Bei einem Spiegeltrinker ist ein „warmer Entzug“, d.h. mit ärztlicher, medizinischer und pharmazeutischer Unterstützung unerlässlich. Die „kalten“ Entzugssymptome eines Spiegeltrinkers sind Zittern der Hände, nächtliche oder tägliche Schweißausbrüche, trockenes Erbrechen, Filmrisse („Black-Outs“), hohe Reizbarkeit und Nervosität usw. und meist verbunden mit geringer Nahrungszunahme und stetigem Rauchen. Es folgt schnelle Gewichtsabnahme und in anderen Fällen Gewichtszunahme durch eine „Aufschwemmung“ (Gesicht und Bauch). Dies kann auch zurückzuführen sein, dass die Leberfunktion bereits gestört ist.

Wie sieht so ein „warmer Entzug“ aus? Nach Einweisung in ein Krankenhaus erhält der Alkoholiker anfangs hochdosiert und über 6-7 Tage „runter dosiert“ Medikamente (Beruhigungsmittel), die einen epileptischen Krampfanfall oder ein D.T. (Delirium Tremens) oder ein Organversagen verhindern. Das „teuflische“ daran ist, dass sich der Alkoholiker nach diesen 7 Tagen so wohl fühlt, dass er seinem Umfeld sagt „mir geht es wieder sehr gut, ich habe alles im Griff, macht euch keine Sorgen“. Das ist ein Irrtum. Er hat noch gar nichts im Griff und über Zeit (Tage oder Wochen) wird ihn wieder der Alkohol im Griff haben. Warum? Weil der psychische und seelische Aspekt, Sinnesfragen oder andere Aspekte der Abhängig- keitserkrankung vom Alkohol nicht in den 6 oder 7 Tagen angesprochen wurden. So muss in der Regel – so nahtlos wie möglich – eine Alkoholentwöhnung stattfinden, die i.d.R. zwischen 4 bis 12 Wochen dauert. Wobei es grundsätzlich nicht um die Länge der Therapie geht, sondern um die Intensität und Qualität der Therapie. D.h. hoch qualifizierte Kurzzeittherapien tragen i.d.R. zur Entwöhnung mit hohen Erfolgsquoten bei, währenddessen Langzeittherapien mit 80%-90% „Leerlauf“, in der psychotherapeutischen Behandlung, eher hinderlich sind.

4. Andere Möglichkeiten

Abschließend sei gesagt, dass auch Suchtakupunktur eine geeignete Behandlung für einen Alkoholentzug sein kann, vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen schweren Entzug und vorausgesetzt, dass diese Akupunktur ca. 14 Tage täglich durchgeführt wird. Der Vorteil ist, dass dies ambulant geschehen kann, und dass sich der Alkoholiker nicht weiter „Chemie“ einzieht. Da die Entgiftungsmedikamente eine starke Abhängigkeitserkrankung auslösen können, soll es nicht – wie man im Fachjargon sagt: „von der Pulle zur Pille“ kommen. Nachteil: Wenngleich diese Methode sehr sinnvoll ist, so wird sie nicht von den Krankenkassen getragen.