Die Entgiftung in einem psych. oder allg. Krankenhaus wird oft gleichgesetzt, mit der Behandlung einer Alkoholerkrankung. Dies ist jedoch nicht nur wegen der aufgewendeten Zeit der Fall. Bei einer Entgiftung werden die körperlichen Entzugserscheinungen unter Aufsicht von Fachpersonal - u. U. mit der Hilfe von Medikamenten - behandelt, nicht jedoch die seelische (psychische) Abhängigkeit. Dieses Thema ist sehr komplex und die Behandlung dauert einen längeren Zeitraum. Wenn nur eine Entgiftung durchgeführt wird, ist es nicht unmöglich, jedoch sehr unwahrscheinlich, auf Dauer abstinent leben zu können

 

1. Stationäre Behandlung

Die stationäre Behandlung wird in privaten oder staatlichen Fachkliniken durchgeführt. Sie dauert in der Regel heutzutage 4 Monate. Sie kann - bei Bedarf und Genehmigung durch den gesetzlichen Kostenträger - verlängert werden. Dies setzt natürlich auch eine ärztliche Stellungnahme voraus.

Es ist „per se“ nicht erforderlich, eine 4monatige Therapie durchzuführen wenn 28 Tage Intensivtherapie (nach dem Beispiel der Betty Ford Klinik in USA) beachtliche Erfolge aufweist. Wichtig ist, was der Betroffene nach seiner Therapie als Maßnahmen für seine Genesung verfolgt.

2. Ambulante Behandlung

Die ambulante Behandlung wird im Regelfall durch die psychosozialen Beratungsstellen der Caritas und der Diakonie durchgeführt. Die psychosoziale Behandlung kann aufgrund der fachlichen Weiterentwicklung der Hilfen für Suchtkranke in den letzten 20 Jahren in sehr vielen Fällen ambulant erfolgen. Die Vorteile einer ambulanten Therapie bestehen vor allem darin, dass der Klient / die Klientin in seinem / ihrem sozialen Umfeld verbleiben kann. Auch die Arbeitsplätze werden in der Regel erhalten werden können, da die Termine der Berufsausübung angepasst werden. Die jeder Suchterkrankung zugrunde liegenden psychosozialen Konflikte können dort bearbeitet werden, wo sie entstanden sind. Es besteht also ein größerer Realitätsbezug.

Eine ambulante Behandlung bei Suchterkrankungen ist für Menschen angezeigt, die in einem relativ stabilen sozialen Umfeld leben, deren gesundheitliche Folgeerkrankungen (noch) nicht ein Ausmaß erreicht haben, das eine längerfristige intensive medizinische stationäre Behandlung erforderlich ist und die in der Lage sind, mit den behandelnden Therapeutinnen / Therapeuten eine längerfristige, verbindliche Beziehung einzugehen und die vereinbarte Behandlungspläne einzuhalten.  Im Verlauf der Eingangs- und Motivationsphase wird ein differenzierter Behandlungsplan erstellt, in dem u. a. auch festgelegt wird, welche Form der Behandlung wie Einzel-, Paar-, Familien-, Gruppentherapie am besten geeignet erscheint, die zuvor festgelegten Therapieziele zu erreichen.

Die Angehörigen werden, wo immer möglich, in die Beratung und Behandlung mit einbezogen. Für Kinder aus Familien mit Suchtproblemen werden nach Möglichkeit spezielle Hilfeformen entwickelt und vorgehalten.

Die Dauer einer ambulanten Therapie erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. einem Jahr.

3. Kombitherapie

Wie der Name schon sagt, werden bei dieser Therapieform verschiedene Therapiemodelle miteinander verknüpft. Der Alkoholkranke macht zuerst eine Kurzzeittherapie, an die sich im Anschluss eine ambulante Therapie oder der Aufenthalt in einer teilstationären Tagesrehabilitation anschließt. Auch die Teilnahme an solch einer Maßnahme ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.