Das Wort Alkoholentzug wird häufig verwendet um den Versuch der Beendigung einer Abhängigkeitserkrankung vom Alkohol zu beschreiben. Das stimmt nur bedingt. Um dies klar zu stellen, wollen wir versuchen den Unterschied zwischen einem Alkoholentzug und einer Alkoholentwöhnung zu erklären.

Der Alkoholentzug ist der erste Schritt eines chronisch kranken Alkoholikers (oder eines Alkoholikers der massiven Missbrauch betreibt) sich auf den Genesungsweg seiner Abhängigkeitserkrankung zu begeben. Er gehört zu den qualvollsten Entzügen, wenn dieser ohne medikamentöse und ärztliche Unterstützung durchgeführt wird.

Wenn es von der Einsicht des Alkoholikers zum Handeln kommt (was meist ein sehr langwieriger Entscheidungsprozess sein kann), d.h. den festen Entschluss zu fassen mit dem Trinken aufzuhören, so bleiben ihm nur 2 Möglichkeiten.

1. Möglichkeit

Meist beeinflusst durch sein Umfeld (Familie, Freunde, Kollegen) – und nur in wenigen Fällen durch die eigene Entscheidung - versucht der Alkoholiker mit dem Trinken abrupt („von jetzt auf gleich”) aufzuhören ohne ärztliche und/oder medikamentöse Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass dies in keinem Fall ratsam ist, wenngleich es der eine oder andere Alkoholiker (meist Wenige) auch auf diese Art und Weise schafft oder schaffen kann. Profis streiten sich darüber ob der so genannte „kalte Entzug” (qualvolle 4-5 Tage) deshalb ratsam ist, damit der Alkoholiker die Ernsthaftigkeit seines Problems hart am eigenen Körper verspürt. Wir sind da anderer Meinung und strikt dagegen, weil es zu epileptischen Krampfanfällen oder gar zu D.T. (Delirium Tremens), Herzstillstand oder Organversagen führen kann und es nicht ausgeschlossen ist, dass der Alkoholiker daran stirbt, abhängig davon welche Mengen an Alkohol (und wie hochprozentig) er/sie i.d.R. zu sich und über welchen Zeitraum und Frequenz konsumiert hat.

2. Möglichkeit

Der Alkoholiker nimmt Kontakt mit seinem Hausarzt, einem Bezirkskrankenhaus oder einem internistischen Krankenhaus auf und bittet um eine Einweisung. Nachdem es sich hier um einen „Akutfall” handelt muss die Krankenkasse „de jure” dafür bezahlen, ob gesetzlich oder privat versichert. Jedes Bezirkskrankenhaus ist verpflichtet eine solche Entgiftung vorzunehmen, es sei denn, die Bettenbelegung lässt dies nicht zu. Auch jedes internistische Krankenhaus nimmt Patienten zur Entgiftung auf, seien Sie gesetzlich oder privat versichert. Auch hier muss die Krankenkasse bezahlen. Diese Entgiftung dauert in der Regel fünf bis zehn Tage.
Von einer Aufnahme in ein psychiatrisches Krankenhaus raten wir ab, weil es bei den dortigen Patienten meistens nicht nur um Alkohol geht, sondern um eine Unzahl von psychischen Erkrankungen, d.h. dass die Menschen dort mit Medikamenten „vollgepumpt” werden und wie „Zombies” durch die Zimmer und Hallen laufen.