Die Blutalkoholkonzentration (BAK) ist ein Maß für die Menge von Alkohol im Blut und wird üblicherweise in Gewichtsanteilen als g/kg Promille) angegeben. Sie wird verwendet, um Aussagen über die Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol abzuleiten. Die BAK kann in einer Blutprobe gemessen, aus der Atemalkoholkonzentration geschätzt oder durch Näherungsformeln über den Alkoholkonsum abgeschätzt werden. Die Entnahme einer Blutprobe kann erzwungen werden (In Österreich nicht erzwingbar – jedoch folgt rechtlich die gleiche Konsequenz, als ob man stark alkoholisiert gewesen wäre). Zur Bestimmung der BAK an Leichen darf das Blut nur aus der Leistenvene entnommen werden. Alternativ kann Augenkammerwasser verwendet werden. Blutalkohol wird in deutschen Laboren entweder in Gramm pro Liter (g/l) oder in Promille (‰) gemessen (1 ‰ = 1 g/kg ≙ 1,06 g/l und 1 g/l ≙ 0,94 g/kg = 0,94 ‰).